
Zielgruppe: * Fachleute aus Industrie und Ingenieurbüros * Fachleute aus Umweltämtern * Fachleute aus Entsorgungsgesellschaften der Kommunen und Wasserverbände * Rechtsanwälte die mit Fragen des Abwassers und des Wasserrechts befasst sind * Gewässerschutzbeauftragte
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Die Abwasserabgabe bleibt stets aktuell. Novellierungen und Urteile halten das System weiterhin jung. Wir werden mit Ihnen besprechen: * Vorschriften entsprechend der neuesten Rechtslage insbesondere nach der 5. Novelle * Berechnung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter, Niederschlagswasser und Schmutzwasser * Befreiungsregelungen für Kleineinleiter und Niederschlagswasser - Schwerpunkt NRW * Möglichkeiten der Verminderung der Abwasserabgabe * Verrechnungsmöglichkeit der Industrie und Kommunen von Investitionen mit der Abwasserabgabe * Aktuelle Rechtsprechung und die Diskussion um die Zukunft der Abwasserabgabe
* Rechtsgrundlagen - Zielsetzung des Abwasserabgabengesetzes - Was brachte die 5. Novelle? - Abgabetatbestand - Wer ist abgabepflichtig? - Ausnahmen von der Abgabepflicht * Pauschale Ermittlung der Abwasserabgabe - Kleineinleiter - Niederschlagswasser - Befreiungsregelungen und aktuelle Entwicklungen in NRW * Ermittlung der Abwasserabgabe für Schmutzwasser - Bewertungsgrundlagen - Ermittlung der Schadeinheiten, Minderungsmöglichkeiten der Schadeinheiten - Das Messprogramm in § 4 V AbwAG - Erhöhung der Schadeinheiten - Verrechnung von Investitionen für den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen und Anlagen zum Anschluss an Kläranlagen mit der Abwasserabgabe - Der Abgabesatz und seine Minderung * Verrechnung der Abwasserabgabe - Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG - Verrechnung nach § 10 Abs. 4 AbwAG * Vollzugserfahrungen * Änderungstendenzen - u.a. Abschwächung des Bonus- / Malus-Systems * Aktuelle Rechtsprechung