
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der SGB II-Behörden.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
Es kommt immer wieder vor, dass Selbstständige Leistungen nach dem SGB II beantragen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Personen trotz unrentabler Unternehmertätigkeit diese nicht beenden, sondern Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen - zumal das SGB II für diesen Personenkreis nicht gemacht zu sein scheint. So sind die Einkommensberechnungen in der Alg II-Verordnung geregelt und bringen für die Praxis erhebliche Probleme mit sich. Handlungsmöglichkeiten werden wesentlich durch die Rechtsprechung vorgegeben, aber auch diese ist widersprüchlich. Im Seminar werden die einschlägigen Vorschriften und typischen Besonderheiten für diesen Personenkreis erläutert und praxisorientiert diskutiert, es geht damit weit über die Frage der Einkommensberücksichtigung hinaus. Ziel ist es, mit Anträgen von Selbstständigen sachkundig umgehen zu können, die notwendige Handlungssicherheit zu erlangen sowie Auswertungsmöglichkeiten einzusetzen, aber auch die Kundenfreundlichkeit insgesamt zu erhöhen.
Schwerpunkte:
Glaubhaftmachung des Anspruchs und vorläufige Bewilligung
Begriff "Selbstständigkeit" und "Selbstständiger/Selbstständige" - Feststellung einer Selbstständigkeit
Ausführungen zur Ehegattenbeschäftigungen im Rahmen der Betriebsausgaben
Beginn und Ende der Selbstständigkeit
Besonderheiten beim Zuflussprinzip
Übersetzung des Steuersystems ins SGB II (Behandlung von Privatentnahmen)
Verwertung von Vermögen (Betriebsvermögen und Privatvermögen)
Einkommensarten und Verteilung dieses Einkommens bei Selbständigen im SGB II
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben von Selbstständigen - Einkommensbereinigung nach § 11 Abs. 2 SGB II
Sozialversicherungsrecht und Selbstständigkeit, KV-, PV-, RV-Pflicht und Zuschuss nach § 26 SGB II
Was bedeutet „Notwendigkeit“ im Sinne der Alg II-Verordnung
Strategien im Umgang mit Selbständigen nach und vor negativer Fortsetzungsprognose
Aufteilung des Einkommens auf einen Bewilligungszeitraum (auch jahresbezogene Betrachtung)
Schätzung
Abschließende Entscheidung (auch hinsichtlich gezahlter KV, PV, RV).