
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise sowie der Studentenwerke; Interessenten aus anderen Bereichen. Grundkenntnisse des Ausbildungsförderungsrechts werden vorausgesetzt.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
In Deutschland wird statistisch fast jede 3. Ehe geschieden. Es ergibt sich immer häufiger, dass Elternteile sich weigern, ihren Kindern Nachweise über ihr Einkommen bzw. den angerechneten Unterhalt zur Verfügung zu stellen. Der sich hieraus ergebenden Gefährdung der Ausbildung wird zunehmend durch die Beantragung einer Vorausleistung von Ausbildungsförderung begegnet. Das Spezialseminar hat zum Ziel, vorhandene Kenntnisse der Teilnehmer/innen zu vertiefen und dadurch eine praxisorientierte Hilfestellung zur täglichen Verwaltungsarbeit zu leisten. Besonderer Wert wird auf die Lösung der in der praktischen Arbeit auftretenden Fragen und Probleme mittels Fallübungen gelegt.
Schwerpunkte:
Systematik der §§ 36, 37 BAföG
Abgrenzung Vorausleistung/Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG
Funktionen des Vorausleistungsverfahrens
Erarbeiten der Verfahrensschritte
Nichtzahlung des angerechneten Unterhalts/freiwillige Mehrleistungen
Grundzüge des Verwaltungszwangsverfahrens/Umgang mit Weigerungsfällen
Grundzüge des zivilrechtlichen Anspruchs auf Finanzierung einer ersten, ggf. einer weiteren Berufsausbildung.