
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der kommunalen Vollstreckungsbehörden, die bereits jetzt oder künftig mit der Aufgabe betraut sind.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
In der Vollstreckung kommunaler Forderung ist die Abnahme der Vermögensoffenbarung des Vollstreckungsschuldners das geeignete Mittel, um Kenntnisse über pfändbare Forderungen und Sachen zu erlangen und um gegen den Schuldner legitimen Zahlungsdruck auszuüben. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen das Verfahren nach § 287 AO und §§ 899 ff. ZPO auf die Vollstreckungsbehörden übertragen worden. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen lassen alternativ auch das Verfahren über den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht zu. Im Seminar werden den Teilnehmer/innen die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Kenntnisse zur selbstständigen Durchführung des Verfahrens vermittelt. Erläutert werden die Voraussetzungen der sogenannten Offenbarungspflicht, der Umfang der Vermögensoffenbarung und zahlreiche Fragen des praktischen Verfahrens. In dem Seminar werden auch eingehend die umfangreichen Neuerungen durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom Juni 2009, das bis zum Jahre 2013 das Verfahren der Vermögensoffenbarung völlig neu regeln wird, besprochen.
Schwerpunkte:
Neuregelungen der Vermögensoffenbarung nach dem Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Verfahrensvoraussetzung
Verfahrensgang (verpflichtete Personen; Terminbestimmung; Inhalt des Vermögensverzeichnisses)
Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Rechtsschutz
Vollstreckungsschutz
Strafanzeige wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung
Schuldnerverzeichnis
Kostenfragen.