
Zielgruppe: Zielguppe: Prozesssachbearbeiter/innen der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger.
Voraussetzungen: Es werden keine speziellen fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt
Abschluss: Zertifikat
Gegenstand des Fachseminars sind die Regeln und Grundsätze vor allem des erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/innen der Grundsicherungsträger, die behördlicherseits mit der Fallbearbeitung im Widerspruchs- und/oder Klageverfahren befasst sind. Vermittelt werden nicht nur Kenntnisse über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens und seine Voraussetzungen, sondern auch rechtliche und taktische Möglichkeiten aus der Sicht einer erfahrenen Richterin.
Schwerpunkte:
Klagearten (z. B. Anfechtungs- und Leistungsklage, Untätigkeitsklage)
Sachentscheidungsvoraussetzungen (u. a. Vorverfahren, Klagefrist und Rechtsschutzbedürfnis)
Streitgegenstand und § 96 SGG
Handlungsmöglichkeiten der Behörde während des Verfahrens, insbesondere in der mündlichen Verhandlung
Streitige und unstreitige Verfahrensbeendigung (z. B. Urteil, Vergleich, Anerkenntnis)
Eilrechtsschutz (einstweilige Anordnung, aufschiebende Wirkung, Sofortvollzug)
Berufungs- und Beschwerdeverfahren
Kosten.