
Zielgruppe: Das Seminar wendet sich an neu gewählte und wiedergewählte Betriebsräte die sich einen Überblick über die Rechte, Pflichten und Aufgaben rund um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten verschaffen möchten.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Der Wirtschaftsausschuss Bildung des Wirtschaftsausschusses Funktion des Wirtschaftsausschusses Unternehmerische Informationspolitik und gewerkschaftliches Informationsinteresse Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses – Umfang und Gegenstand der Information Zum Problem des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses Zum Problem der Rechtzeitigkeit von Informationen Unterrichtung der Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage Berichtspflicht des Arbeitgebers auf Betriebsversammlungen Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Betriebsräteversammlung Betriebsänderungen Die Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG Wann spricht man von einer Betriebsänderung Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Hinzuziehung eines Beraters Interessenausgleich und Sozialplan Der Interessenausgleich nach § 112 BetrVG Aufstellung des Sozialplans Inhalt des Sozialplans Wirkung des Sozialplans Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan Einschränkungen des Sozialplans Einigungsstellenverfahren Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit Das Verfahren Wesentliche Verfahrensabläufe des Urteilsverfahrens Wesentliche Verfahrensabläufe des Beschlussverfahrens Die einstellige Verfügung Sanktionen bei Rechtsmissbrauch des Arbeitgebers
Ziel unseres Praxis-Seminars ist es, den neu gewählten und den wiedergewählten Betriebsräten einen praxisgerechten Überblick über die komplexen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu geben. Die Themen Interessenausgleich und Sozialplan oder auch die Betriebsänderung sind von großer Bedeutung. Umso wichtiger, dass Sie als Betriebsrat wissen, an welcher Stelle Sie mitbestimmen und die Unternehmenspolitik mit lenken können. Anhand von zahlreichen Praxisfällen werden Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten der Einflussnahme aufgezeigt. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für das Seminar.