
Zielgruppe: * Mitglieder der Unternehmensleitung * Verantwortliche Mitarbeiter des Finanzwesens * Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung * Verantwortliche Mitarbeiter der Rechtsabteilungen
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Statistiker ermitteln gelegentlich bedauernd den volkswirtschaftlichen Wertverlust durch Insolvenzen. Gleichzeitig aber sind alle Wirtschaftswissenschaftler der Meinung, dass Insolvenzen wertvolle Reinigungsprozesse sind. Sie werden jedoch sagen: Aber nicht zu meinen Lasten! Dieses Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, zu jeder Zeit, ob im Vorfeld, während des Eröffnungsverfahrens oder im eröffneten Insolvenzverfahren, das Was? , Wann? und Wie? parat zu haben. Im Seminar am Vortag geht es um die einzelnen Instrumente und Rechte. Wir sagen Ihnen hier, wie Sie diese richtig einsetzen. Oft werden nämlich die Sicherungsrechte nicht richtig geltend gemacht und auch Forderungsanmeldungen werden sehr oft verpatzt. Das muss nicht sein.
* Forderungsdurchsetzung - unmittelbar vor Insolvenzantragstellung - nach Insolvenzantragstellung - nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - nach Überleitung in das Restschuldbefreiungsverfahren (natürliche Person) - nach Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens * Vertragsabschlüsse - unmittelbar vor Insolvenzantragstellung - nach Insolvenzantragstellung - nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens * Sicherheitenstellung und Sicherheitenverwertung - unmittelbar vor Insolvenzantragstellung - nach Insolvenzantragstellung - nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Insolvenzanfechtung von kongruenten und inkongruenten Sicherungen * Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - unmittelbar vor Insolvenzantragstellung - nach Insolvenzantragstellung - nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Insolvenzanfechtung von Vollstreckungsmaßnahmen und Rückschlagsperre * Anhängige Rechtsstreite - unmittelbar vor Insolvenzantragstellung - nach Insolvenzantragstellung - nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens