
Zielgruppe: * Anlagenbetreiber, Umweltschutz-Beauftragte * Planungs- und Ingenieurbüros, Behörden
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Dieses Seminar wendet sich speziell den aktuellen Fragestellungen im Immissionsschutzrecht zu. Es werden neue sowie zu erwartende Vorschriften - seien sie von der EU, dem Bund oder den Ländern - thematisiert. Das Seminar informiert die Teilnehmer über alle neuen Regelungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis. Die dort häufig auftretenden Probleme werden intensiv diskutiert sowie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Da diese Aktualisierung fachlicher Kenntnisse spätestens alle zwei Jahre für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte erforderlich ist, wurde das Seminar für deren Fortbildung behördlich anerkannt.
Neuerungen im Anlagenrecht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz * EU-rechtliche Vorgaben - Novellierung der IVU Richtlinie - die neue Industrie Emissions-Richtlinie - Stand und Ausblick - Novellierung der Seveso II Richtlinie - aktueller Stand - Ergebnisse der Evaluation der UVP Richtlinie * Neuere und aktuelle Rechtsänderungen und deren Auswirkungen in der Praxis - Kurze Wiederholung der Grundlagen des BImSchGs anhand von Beispielfällen - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - Novellierung des BImSchGs ab 1. März 2010 - Die Rechte der Umweltverbände in Verwaltungsverfahren, Erfahrungen im Umgang mit der Vorschrift (Behörden und Gerichte) - Aktueller Novellierungsbedarf der TA Luft - Umsetzung der EU-Luftreinhalte-Richtlinie in deutsches Recht - Ausblick * Aktuelle Neuerungen im Störfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene * Aktuelle Rechtsprechung Anerkannte Fortbildung i.S. § 9, 5. BlmSchV für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte Anerkannte Fortbildung i.S. § 6 der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen